Organisation und Organe
Der Schaffhauser Turnverband ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, dessen Sitz die Stadt Schaffhausen ist. Die Organe des SHTV sind: 2)
- Delegiertenversammlung
- Konferenzen
- Vorstand
- Kontrollstelle
Der Schaffhauser Turnverband setzt sich aus den Mitgliedern mit Stimmrecht (Vereine und Riegen) sowie den Mitgliedern ohne Stimmrecht (Fachverbände, Unterverbände, Ehrenmitglieder und Mitglieder des Vorstandes, der Kommissionen und der Kontrollstelle) zusammen.
Delegiertenversammlung (DV)
Oberstes kantonales Entscheidungsgremium ist die Delegiertenversammlung, die ordentlich einmal im Jahr (im letzten Quartal) durchgeführt werden muss. Die Delegierten der Vereine und Riegen, deren Anzahl sich aufgrund der aktuellen Vereinsmitglieder berechnet, besitzen das alleinige Stimmrecht. Die Hauptaufgaben der Delegiertenversammlung sind die Abnahme der Jahresberichte, die Festlegung des Mitgliederbeitrages, die Genehmigung des Budgets sowie die allgemeine Beschlussfassung.
Konferenzen
Die Statuten sehen die Präsidentenkonferenz und die Vereinsleiterkonferenz als reine Konsultativorgane vor. Diese Konferenzen werden mindestens einmal im Jahr (Präsidentenkonferenz) oder nach Bedarf (Vereinsleiterkonferenz) durchgeführt. Sie dienen der gegenseitigen Information, der Beratung laufender Geschäfte und der Vorbereitung auf die Delegiertenversammlung.
Vorstand (VS)
"Der Vorstand ist die ausführende Behörde und verantwortlich für den SHTV." 3) Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern.
Er setzt sich zwingend aus dem Verbandspräsidenten und dem Präsidenten der Technischen Kommission zusammen. Die restliche Konstitution ist gemäss Statuten nicht vorgeschrieben.
Dem Vorstand stehen die gemäss Geschäftsreglement festgelegten Kompetenzen zu. Die Hauptaufgaben des Vorstandes liegen in der Vertretung des SHTV, der Leitung der DV und der Konferenzen, der Festlegung von strategischen Zielen, der Überwachung und Einhaltung der Statuten und des Budgets sowie der Verwaltung der Finanzen.
Kontrollstelle
Die vier Mitglieder der Kontrollstelle haben die Aufgabe der Prüfung der Buchführung des Vorstandes und der übrigen Organe wahrzunehmen.
Technische Kommission (TK)
Neben den erwähnten Organen ist die Technische Kommission, welche sich aus den Kommissionsleitungen und dem technischen Präsidium zusammensetzt das wichtigste "turnerische" Gremium des Verbandes. "Die TK ist für die technischen Belange des Turnens verantwortlich." 4) Sie organisiert die notwendigen Kurse und unterstützt die Organisatoren bei der Vorbereitung und Durchführung von Verbandsanlässen.
Nationale Eingliederung
Der Schaffhauser Turnverband ist Mitglied des 1985 gegründeten Schweizerischen Turnverbandes (STV) 5). Der STV entstand aus der Fusion des Eidgenössischen Turnvereins ETF (Gründungsjahr 1832) und dem Schweizerischen Frauenturnverband SFTV (Gründungsjahr 1908). Der STV konstituiert sich aus 4500 Vereinen in 35 Kantonal- und Regionalverbänden sowie zwei Fachverbänden.
Mit über 450'000 Mitgliedern ist der STV der grösste und durch seine lange Tradition auch der älteste polysportive Verband der Schweiz. Das Zentralsekretariat befindet sich in Aarau und beschäftigt 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die Betreuung im Spitzensportbereich sind 17 Trainerinnen und Trainer angestellt. Auf STV-Ebene arbeiten rund 500 ehrenamtliche Milizer, welche ein Budget von rund 15 Millionen Franken umsetzen.
Aus einer Reihe von verbandspolitischen Grundsätzen u.a. in den Bereichen der Strategie, der Ausbildung, des Breitensports, des Spitzensports und der Kommunikation, scheint für den Zusammenhang dieser Arbeit insbesondere der Grundsatz der Ehrenamtlichkeit von grossem Interesse: "Ehrenamtliche Mitarbeit auf allen Stufen ist die Basis unserer Verbandsarbeit. Der Verband muss die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen treffen und entsprechende Anreize schaffen, um geeignete Personen zu rekrutieren und in ihrer Funktion zu halten. Ehrenamtliche können ihr Amt nur effizient erfüllen, wenn sie bereit sind, sich durch hohen Einsatz einen persönlichen, über ihrem normalen Erfahrungsbereich hinausgehenden Sachverstand anzueignen." 6)
Qellen:
2) o.V., Statuten des Schaffhauser Turnverbandes, S. 5
3) o.V., Statuten des Schaffhauser Turnverbandes, S. 8
4) o.V., Statuten des Schaffhauser Turnverbandes, S. 9
5) www.stv-fsg.ch/d/inhalt/stv/stv/leitbild.htm, Datum der Abfrage: 06. Oktober 2002, S. 1
6) www.stv-fsg.ch/d/inhalt/stv/stv/leitbild.htm, Datum der Abfrage: 06. Oktober 2002, S. 3
