Delegiertenversammlung 2020
Am 18. August 2020 hat der Vorstand die Mitgliedsvereine per E-Mail informiert, dass die 27. Delegiertenversammlung (DV) des SHTV vom 21. November 2020 in elektronischer Form durchgeführt wird. Dieser Entscheid stützt sich auf die Verordnung 3 des Bundesrates über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) vom 19. Juni 2020. Gerne informieren wir nun detailliert über den Ablauf der digitalen DV.
Anträge
Die Antragsfrist ist abgelaufen. Gemäss Statuten (Art. 7.5.5) sind Anträge zuhanden der DV jeweils mindestens acht Wochen vor der DV schriftlich beim Vorstand einzureichen. Der Vostand hat die Vereine über seine Anträge im Rahmen der schriftlichen Informationen zur Präsidentenkonferenz 2020 orientiert.
Einladung
Die Einladung erfolgt gemäss Statuten spätestens bis 14 Tage vor der DV wie in den vergangenen Jahren physisch per Post. Auch das beliebte DV-Büchlein wird wieder produziert und mit der Einladung versendet. Dieses enthält die zur Abstimmung relevanten Informationen.
Abstimmungsverfahren
Der Vorstand hat entschieden, die DV in digitaler Form durchzuführen. Um diese effektive und effiziente Abstimmungsform durchführen zu können, benötigen wir von allen Stimmberechtigten (Delegierten) eine gültige E-Mail-Adresse bis spätestens Samstag, 14. November 2020. Nach Erfassen dieser Adressen durch die Geschäftsstelle, erhalten alle Stimmberechtigten mit einer korrekt hinterlegten E-Mail-Adresse einen Link per E-Mail mit einem persönlichen Zugang zur digitalen Abstimmung.
Die Online-Abstimmung ist offen am
Samstag, 21. November 2020,
von 9 bis 13 Uhr
Nach 13 Uhr sind keine Eingaben mehr möglich!
Sollte die digitale Abstimmung für euch aus technischen Gründen nicht möglich sein, bitten wir euch, bis spätestens Freitag, 23. Oktober 2020, mit der Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen (gs@shtv.ch / T 079 946 33 81).
Stimmberechtigungen
Stimmberechtigt sind die Delegierten der Vereine und Riegen gem. Statuten (Art. 4.1). Ihre Delegierten bestimmen die Vereine und Riegen selbständig. Jede Organisation hat Anrecht auf
• zwei Delegierte für Vereine bis zu 50
Mitgliedern
• + ein Delegierter / eine Delegierte für je
weitere 50 Mitglieder.
Bei der schriftlichen Durchführung der DV bleibt die Anzahl Delegiertenstimmen jedes/jeder einzelnen Vereins/Riege erhalten. Es ist Sache jeder Organisation, selbst zu bestimmen, wer diese Delegiertenstimmen ausübt.
Traktanden-Vorschau
1. Abnahme Traktandenliste
2. Abnahme Protokoll der 26. Delegiertenversammlung vom 16. November 2019 in Hemmental
3. Abnahme der Jahresberichte
4. Anträge des Vorstandes
5. Abnahme der Jahresrechnung 19/20
6. Jahresbeiträge 2021 / Budget 20/21
7. Jahresprogramm 2021
8. Wahlen
a. Vorstand
b. Mitglieder Kontrollstelle
9. Anträge der Vereine
10. Ehrungen Verdankungen
11. Verschiedenes
Ehrungen
Um allen zurücktretenden Funktionären/-innen einen würdigen Rahmen für ihre Ehrung zu ermöglichen, findet am Samstag, 21. November 2020, ein Abschiedsbrunch in kleinem Rahmen statt.
Teilnahmepflicht
Die Teilnahme an der Abstimmung ist mit der aktiven Mitwirkung und Anwesenheit an der Versammlung gleich zu setzen. Mitgliedervereine und selbständige Riegen, die unentschuldigt nicht an der Abstimmung teilnehmen, haben mit den bekannten Sanktionen zu rechnen.
Physische Restversammlung
Eine physische Restversammlung findet am Samstag, 21. November 2020, von 13 bis 15 Uhr statt. An dieser werden die Ergebnisse der elektronischen Abstimmung ausgewertet. Anwesend sind der Vorstand und die Geschäftsstelle als Protokollführerin. Die Richtigkeit der Wahl- und Abstimmungsergebnisse werden durch die Kontrollstelle überprüft. Die Kommunikation der Ergebnisse erfolgt bis spätestens Montagabend, 23. November 2020, schriftlich.
Weitere Wahlgänge
Wird beim 1. Wahlgang am 21. November nicht das gem. Statuten erforderliche Mehr erzielt, werden folgende Termine für weitere Wahlgänge festgelegt:
2. Wahlgang 24. bis 25. November 2020
3. Wahlgang 12. Dezember 2020
Die Delegierten des 1. Wahlgangs nehmen automatisch auch an einem allfälligen 2. resp. 3. Wahlgang teil.
Wir bedauern, die DV nicht im bekannten, geselligen Rahmen durchführen zu können. Wir sind jedoch überzeugt, dass wir in dieser aussergewöhnlichen Situation mit eurer Zusammenarbeit die digitale DV erfolgreich umsetzen können. Herzlichen Dank für eure Kooperation!