Das Coronavirus hat auch einen grossen Einfluss auf den Turnsport im Kanton Schaffhausen. Auf dieser Seite findet ihr aktuelle Informationen, Dokumente und Links. 


Wettkämpfe / Kurse

Der SHTV prüft laufend die Verbandsanlässe und informiert so bald als möglich über Durchführung, Verschiebung oder Absage.

Folgende Anlässe finden Stand heute statt:

Folgende Anlässe sind in Prüfung:

Folgende Anlässe finden NICHT statt:

  • DO, 17.02 – Schiedsrichterkurs Volleyball für Anfänger (Praxis)
  • SA, 19.02 – Faustball Rhyfallturnier
  • SO, 20.02 – 14. ZH/SH Ringercup (verschoben auf 06.11.2022)

Trainingsbetrieb / Wettkämpfe

An seiner Sitzung vom 16. Februar hat der Bundesrat beschlossen, einen grossen Teil der geltenden Schutzmassnahmen per 17. Februar aufzuheben. 

Die für den Sport geltenden Massnahmen werden aufgehoben. Damit entfällt die Zertifikats- sowie die Maskenpflicht für die Ausübung von Sport in Innenräumen. Sport kann damit in Aussen- und Innenbereichen wieder ohne jegliche Einschränkungen durchgeführt werden.

Symptomfrei ins Training und Einhaltung der Hygieneregeln
Es ist weiterhin sehr wichtig, dass nur Turnerinnen und Turner sowie Leiterinnen und Leiter ohne Krankheitssymptome das Training besuchen und dass die Hygieneregeln eingehalten werden.

Bei weiteren Fragen sind die FAQ (Fragen und Antworten) des Bundesamt für Sport zu empfehlen.


 

Stabilisierungspaket COVID-19 2021

Update 2. Phase
Das Stabilisierungspaket 2021 wird in zwei Phasen, Januar bis April und Januar bis August (entgegen erster Information bis Dezember) unterteilt. In der aktuellen 2. Phase sind alle strukturrelevanten Organisationen aus dem Turnsport, also auch die Turnvereine, bezugsberechtigt und können ihre durch Corona entstandenen Schäden vom 1. Januar bis 31. August 2021 eingeben. Schäden ab dem 1. September 2021 dürfen nicht mehr deklariert werden. Die Antragserfassung muss bis spätestens 23. November 2021 erfolgt sein. Momentan werden diese Anträge durch den STV geprüft. Die 2. Phase sollte bis im März 2022 abgeschlossen sein.

3. Phase (1. September – 31. Dezember 2021 – ausschliesslich Sportveranstaltungen)
Für die 3. Phase ist noch unklar, wie hoch die Summe der zur Verfügung stehenden Gelder für den Turnsport sein wird. Alle strukturrelevanten Organisationen aus dem Turnsport, also auch die Turnvereine, sind bezugsberechtigt und können somit im offiziellen Online-Antragsformular bis zum 21. Februar 2022 einen Antrag stellen. Es werden keine Fristverlängerung und Ausnahmen gewährt. Die vom Bund vorgegebenen Kriterien haben sich gegenüber der 2. Phase stark verändert: In der 3. Phase können ausschliesslich Corona-bedingte Schäden von Sportveranstaltungen deklariert werden, die zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2021 geplant waren. Gründe können eine Absage, Verschiebung oder eine eingeschränkte Durchführung sein. Wenn dieser Entscheid nach dem 13. September getroffen wurde, muss eine behördliche Einschränkung oder Absage vorliegen (Gemeinde, Stadt, Kanton, Bund), um beitragsberechtigt zu sein. Bei einer Absage vor dem 13. September ist dies nicht nötig, respektive eine eigens entschiedene Absage ist ebenfalls bezugsberechtigt. Die Absage oder Verschiebung der Sportveranstaltung muss in jedem Fall mit einem Beleg (z.B. Verfügung/Beschluss Behörden, Korrespondenz, Kommunikation, etc.) dokumentiert werden können.

Weiter Informationen sind auf der Webseite des STV zu finden: www.stv-fsg.ch/stabilisierungspaket


Links

Kanton Schaffhausen: Infos zum Coronavirus
Bundesamt für Gesundheit: Neues Coronavirus
Bundesamt für Sport

Schweizerischer Turnverband
Jugend und Sport (J+S)
Erwachsenensport Schweiz (esa)

 

Stand: 17.02.2022 / 16.00 Uhr

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